Hemer:
Zwei Mehrfamilienhäuser und ein Baugrundstück zum verkaufen
Objekt-Nr.: 81


Preis:
1.100.000 €
Wohnfläche ca.:
1.090 m²
Grundstück ca.:
2.002 m²
Zimmeranzahl:
20
Dieses beeindruckende Ensemble besteht aus zwei Mehrfamilienhäusern (Baujahre 1907 und 1964) sowie einem weitläufigen Baugrundstück. Es bietet Ihnen vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und ein besonderes Wohnambiente. Das Objekt umfasst insgesamt 13 Wohneinheiten, drei Gewerberäume sowie ein großzügiges Baugrundstück. Die modernen Gebäude verfügen über insgesamt 33 lichtdurchflutete Zimmer, die sich auf drei Etagen verteilen und eine Wohnfläche von 1.090 m² bieten. Hier finden Sie 20 Schlafzimmer und 13 Badezimmer, einer einladenden Badewanne und Fenstern ausgestattet sind, die Tageslicht hereinlassen und eine erholsame Atmosphäre schaffen.…
Stellen ein praktisches Gäste-WC ergänzt das Gesamtbild und sorgt für zusätzlichen Komfort. Die sechs Balkone laden dazu ein, den Blick ins Grüne zu genießen und den Alltag hinter sich zu lassen. Das großzügige Grundstück von 2.002 m² bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Nutzung.
Die Ausstattung dieser Häuser lässt keine Wünsche offen. Die Fußböden sind sowohl mit Fliesen als auch mit Laminat ausgelegt, was nicht nur eine stilvolle Optik bietet, sondern auch pflegeleicht und langlebig ist. Die Zentralheizung mit Gas sorgt für eine effiziente und angenehme Wärme, während der gepflegte Zustand der Immobilie und die letzte Modernisierung im Jahr 2020 für ein modernes Wohnambiente garantieren.
- Zwei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 34 Zimmern
- 20 Schlafzimmer und 14 Badezimmer
- Sechs Balkone für entspannte Stunden im Freien
- Pflegeleichte Fliesen- und Laminatböden
- Zentralheizung mit effizienter Gasbefeuerung
- BJ 1907 und 1964
Die Lage dieser Immobilien ist ideal für Familien und Investoren gleichermaßen. Hemer bietet eine ausgezeichnete Infrastruktur mit Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangeboten, die bequem erreichbar sind. Genießen Sie die Ruhe und den Charme des Wohngebiets, während Sie gleichzeitig von der Nähe zu urbanen Annehmlichkeiten profitieren. Die umliegenden Grünflächen laden zu ausgedehnten Spaziergängen und Outdoor-Aktivitäten ein, was die Lebensqualität hier noch weiter steigert. Hemer ist der perfekte Ort für Menschen, die das Beste aus beiden Welten suchen: ruhiges Wohnen in einer naturnahen Umgebung und die Vorteile einer gut angebundenen Stadt.
Diese Immobilie eignet sich ideal für Investoren, die ein attraktives Renditeobjekt suchen sowie für Familien, die ein geräumiges Zuhause mit vielen Möglichkeiten wünschen. Die Verfügbarkeit ist kurzfristig gegeben, und durch das großzügige Grundstück bietet sich zudem ein großes Ausbaupotenzial für zukünftige Projekte. Lassen Sie sich diese einmalige Gelegenheit nicht entgehen!
Haustyp: Mehrfamilienhaus
Etagenanzahl: 3
Provisionspflichtig: ja
Provision: 4,76% Käuferprovision inkl. 19% MwSt.
Nutzfläche ca.: 300 m²
Küche: Einbauküche
Bad: Dusche, Wanne, Fenster
Anzahl Schlafzimmer: 20
Anzahl Badezimmer: 13
Balkon: 6
Gäste-WC: ja
Garten: ja
Keller: voll unterkellert
vermietet: ja
Anzahl der Parkflächen: 5 x Außenstellplatz; 4 x Garage
Letzte Modernisierung/ Sanierung: 2022
Qualität der Ausstattung: normal
Baujahr: 1964
Mieteinnahmen p.a.: 84.715,20 €
Verfügbar ab: 10.2025
Bodenbelag: Fliesen, Laminat
Zustand: gepflegt
Heizung: Zentralheizung
Befeuerungsart: Gas
Energieausweistyp: Energieausweis liegt zur Besichtigung vor
Die Provision errechnet sich aus dem Angebotspreis. Für ein Exposé und weitere Informationen zum Objekt sowie einen Besichtigungstermin füllen Sie bitte die nachfolgenden Angaben im Kontaktformular aus: - vollständiger Name/Vorname - Anschrift - E-Mail-Adresse - Telefon/Mobilnummer
Alle Angaben stammen vom Eigentümer. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Bitte bedenken Sie, dass auch die beste Beschreibung keinen Besichtigungstermin ersetzen kann.
1.Weitergabeverbot a) Der Kunde verpflichtet sich, keine ihm durch den Makler übermittelten Angebote, Informationen oder Exposés ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen bzw. zukommen zu lassen. b) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung gemäß § 4 (1) dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen zahlt der Kunde im Falle des Abschlusses eines Kauf- oder Hauptvertrags an den Makler eine Vertragsstrafe in Höhe der entgangenen Provision nach § 3 (1) dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen, sofern daraufhin ein Kauf- oder Hauptvertrag zwischen dem Dritten und dem Eigentümer ohne Beteiligung des Maklers zustande kommt. Für die Berechnung der Provision gilt § 3 (1) dieser Allgemeinen Vertrags- und Nutzungsbedingungen entsprechend. c) Das vorstehende Weitergabeverbot gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 2. Provision a) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags oder für die Vermittlung eines solchen Vertrags, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Provision an den Makler. Bei Kaufverträgen beträgt die Provision 4,76 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt., bei Mietverträgen die 2-fache Nettokaltmiete (jew. zzgl. gesetzl. MwSt.), sofern sich aus den nachfolgenden Absätzen oder aus dem von dem Makler zur Verfügung gestellten Exposé nichts anderes ergibt. b) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Wohnungssuchenden, dem die Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder nachgewiesen wurde, besteht in Abweichung von Absatz 1 keine Verpflichtung des Kunden zur Zahlung einer Provision, es sei denn, der Makler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrages mit dem Kunden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten. c) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher und hat der Maklervertrag den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus zum Gegenstand, beträgt die Provision abweichend von Absatz 1 lediglich 4,76 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt, sofern sich aus dem von dem Makler zur Verfügung gestellten Exposé nichts anderes ergibt. d) Als Kaufpreis ist der jeweils vereinbarte Kaufpreis zzgl. des Wertes ggf. kaufpreismindernd übernommener Lasten (z.B. dingliches Wohnrecht) zu verstehen. e) Die Provision wird mit Abschluss des Kauf- bzw. Hauptvertrags fällig, ohne dass es einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf. f) Wird ein Objekt von uns für den Käufer „provisionsfrei“ beworben, wurden wir von dem Verkäufer beauftragt und kommt ein Maklervertrag i.S.d. § 652 BGB zwischen uns und dem Kunden nicht zustande. Eine Provisionspflicht des Kunden besteht in diesem Fall nicht. Unbeschadet dessen gelten auch in diesem Fall für die Rechtsbeziehungen zwischen Makler und Kunde die Allgemeinen Nutzungs- und Vertragsbedingungen des Maklers. g) Eine nachträgliche Reduzierung des Kaufpreises hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss. Der Makler darf auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden. In diesem Fall ist der Makler berechtigt, mit dem Käufer eine Provision in gleicher Höhe zu vereinbaren. Hierbei verpflichtet sich der Makler auch gegenüber dem Auftraggeber, sich vom Käufer keine Provision versprechen zu lassen, zu verlangen oder entgegenzunehmen, die von der in diesem Vertrag vereinbarten Provisionshöhe abweicht. 3. Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, für beide Parteien des beabsichtigten Hauptvertrages, also insbesondere sowohl für Käufer als auch Verkäufer bzw. Mieter und Vermieter entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. 4. Inhalt, Urheberrechte a) Die Angebote auf der Website und in den Exposés beruhen auf den Angaben und Informationen des Eigentümers oder sonstiger Dritter und werden vom Makler nicht überprüft. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. b) Sämtliche Rechte an den Inhalten der Website und der Exposés liegen, sofern dies nicht anders gekennzeichnet, beim Makler. Dem Kunden ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Inhalten außerhalb der gesetzlichen Schranken der §§ 44a ff UrhG untersagt. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, in welcher Form die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und/oder Veröffentlichungshandlung erfolgt und bezieht sich ausdrücklich auch auf die Einbeziehung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum unmittelbaren Abruf (sog. embedded content). 5. Informationspflicht Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen. 6. Ersatz- und Folgegeschäfte Eine Vergütungspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss. 7. Aufwendungsersatz Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt. 8. Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. 9. Haftungsbegrenzung a) Der Makler haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf der Website oder im Exposé aufgeführten Angebote. Soweit auf der Website und/oder in den Exposés als solche gekennzeichnete Drittinhalte (Videos oder Bilder) eingebunden sind, übernimmt der Makler keine Verantwortung für die Richtig- und/oder Rechtmäßigkeit dieser Inhalte. Hiervon losgelöst, haftet der Makler für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit. b) Unbeschränkte Haftung: Der Makler haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen. c) Haftungsbeschränkung: Der Makler haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur – bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und – der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. d) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Maklers. 10. Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. 11. Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. 12. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. 13. Verbraucherschlichtungsstelle Die Europäische Kommission stellt unter: ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Verbraucher können diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Unser Unternehmen ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 14. Ausfallgebühr / Termine Besichtigungstermine, die vom Interessenten nicht wahrgenommen werden können und nicht 6 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt werden, werden mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 50-100 Euro in Rechnung gestellt (§ 615 BGB)
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